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Andalusischer Gesundheitsdienst muss wegen Fehldiagnose einer tödlichen Lungenembolie zahlen
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Andalusischer Gesundheitsdienst muss wegen Fehldiagnose einer tödlichen Lungenembolie zahlen

Ein Gericht verurteilte den Gesundheitsdienst Andalusiens zu einer Zahlung wegen des Todes einer 18-Jährigen. Ihre Lungenembolie war für Muskelschmerzen gehalten worden. Sie suchte dreimal wegen Atemnot und Seitenschmerzen die Notaufnahme auf, bevor sie zu Hause einen Herzstillstand erlitt.

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