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AfD-Fraktionen von Sachsen und Thüringen stellen rechtliches Gutachten vor

AfD-Fraktionen von Sachsen und Thüringen stellen rechtliches Gutachten vor
Sowohl in Sachsen als auch in Thüringen ist die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das bedeutet, dass die Partei, auch Einzelpersonen, beobachtet werden dürfen. Sehen Sie dazu hier eine Pressekonferenz mit einer anschließenden Einordnung von Felix W. Zimmermann, Chefredakteur Legal Tribune.

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