Türkischer Kassationsgerichtshof setzt Fünfjahresfrist für Ansprüche auf nicht genommenen Jahresurlaub fest
Der türkische Kassationsgerichtshof entschied, dass Ansprüche auf Abgeltung nicht genommenen Jahresurlaubs fünf Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses verjähren.



