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Türkischer Kassationsgerichtshof setzt Fünfjahresfrist für Ansprüche auf nicht genommenen Jahresurlaub fest
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Türkischer Kassationsgerichtshof setzt Fünfjahresfrist für Ansprüche auf nicht genommenen Jahresurlaub fest

Der türkische Kassationsgerichtshof entschied, dass Ansprüche auf Abgeltung nicht genommenen Jahresurlaubs fünf Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses verjähren.

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