Türkische Kapitalmarktaufsicht präzisiert Regeln für Fondsliquidation und -abwicklung
Die türkische Kapitalmarktaufsicht erklärt: Ein Verkaufsauftrag oder ein Kontoeintrag allein bedeutet nicht, dass die Abwicklung begonnen hat. Abgeschlossene Abwicklungen bleiben unberührt; noch offene Aufträge können zur fairen Verteilung des Fondsvermögens in die Liquidation einbezogen werden.



