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Türkisches Gericht: Frau als „Esel“ zu bezeichnen ist Grund für Scheidung und Schadensersatz
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Türkisches Gericht: Frau als „Esel“ zu bezeichnen ist Grund für Scheidung und Schadensersatz

Das Kassationsgericht der Türkei hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Ehefrau als „Esel“ einen schweren Fehler im Scheidungsverfahren darstellt und Anspruch auf finanziellen und emotionalen Schadensersatz begründet. Beleidigungen verletzen persönliche Rechte.

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