Türkisches Gericht entscheidet: Gleiches Einkommen bedeutet keinen Unterhalt nach Scheidung
Das türkische Kassationsgericht hob die Entscheidung eines unteren Gerichts auf, einer Frau Unterhalt zuzusprechen, die ein ähnliches Einkommen wie ihr Ex-Mann hatte. Das Urteil besagt, dass die Voraussetzungen für Unterhalt nicht erfüllt sind, wenn die Parteien über ein gleiches oder nahezu gleiches Einkommen verfügen.



