Türkisches Gericht: Kurze Jahresurlaubszeiten kein Kündigungsgrund
Der Kassationshof der Türkei entschied, dass kurze Jahresurlaubszeiten, die auf Wunsch und mit Zustimmung des Arbeitnehmers genommen werden, allein keinen triftigen Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer darstellen.



