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Mutterschutz ab 1. Juni auch nach Fehlgeburten möglich

Mutterschutz ab 1. Juni auch nach Fehlgeburten möglich
Jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Bisher gab es oft nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen. Mit dem 1. Juni besteht nun in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Mutterschutzleistungen.

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