KVKK beschränkt die Überwachung von Unternehmens-E-Mails durch Arbeitgeber
Die KVKK hat eine Entscheidung getroffen, die Arbeitgeber daran hindert, die E-Mail-Konten und Kommunikationskanäle ihrer Mitarbeiter ohne vorherige Ankündigung zu überwachen. Arbeitgeber benötigen einen konkreten Verdacht und eine starke Rechtfertigung, um E-Mail-Inhalte rechtlich zu überprüfen.



